Übersicht aller Corona-Schnelltestzentren in Bocholt:
Übersicht und Terminvergabe von Corona-Schnelltestzentren des DRK im Kreis Borken:
Übersicht aller Corona-Schnelltestzentren im Kreis Borken:
https://testen.kreis-borken.de/de/newspublic/coronavirus/schnellteststellen/
Kreis Borken. Bereits zahlreiche Bürgerinnen und Bürger über 80 Jahre konnten im Kreis Borken gegen das Coronavirus geimpft werden. Um zu verhindern,
dass die Buchungssysteme überlastet werden, erfolgten nach Ostern nur Aufrufe und Buchungsmöglichkeiten für 79-Jährige. Das NRW-Gesundheitsministerium hat nun kurzfristig bekannt gegeben, dass ab dem
9. April die Terminvereinbarung für Personen im Alter von 77 und 78 Jahren zugelassen wird.
Die Buchungen erfolgen ausschließlich über die Terminbuchungssysteme der Kassenärztlichen Vereinigung: online über www.116117.de oder telefonisch
unter der 0800 / 116 117 02 (kostenfrei). Dabei sind auch Buchungen für die Lebenspartnerin bzw. den Lebenspartner möglich. Wie auch bei der Impfaktion vor Ostern für die über 60-Jährigen werden die
77- und 78-Jährigen über die Medien zur Vereinbarung von Impfterminen aufgerufen. Sie erhalten aufgrund einer Verzögerung des Gesundheitsministeriums ihre ergänzenden postalischen Impfunterlagen im
Laufe der kommenden Woche per Post.
Kreis Borken. Laut der CoronaImpfverordnung können bis zu zwei enge Kontaktpersonen von pflegebedürftigen Menschen, die nicht in einer Einrichtung leben und entweder
das 70. Lebensjahr vollendet haben oder eine ärztliche Bescheinigung im Sinne des §3 Abs. 1 Nr. 2 der CoronaImpfVerordnung vorweisen können, im Rahmen der zweiten Prioritätsgruppe geimpft werden. Für
diese Personengruppe hat der Kreis Borken jetzt ein Formular auf der Internetseite eingerichtet, mit dem sich Berechtigte schon mal registrieren können. Es handelt sich dabei ausdrücklich noch nicht
um ein konkretes Impfangebot. Dazu werden die die gemeldeten Personen dann kontaktiert, sobald Impfkontingente zur Verfügung stehen. Das Formular ist unter dem Link https://kreis-borken.de/impfregistrierung-pflegende und über die Internetseite des Kreises unter www.kreis-borken.de/corona unter dem Menüpunkt "Meldeformulare" zu finden. Die Kontaktpersonen müssen eine Bescheinigung der Pflegekasse sowie
eine schriftliche Benennung als Kontaktperson von der pflegebedürftigen Person oder ihrer Vertretung als Nachweis vorlegen.
Für bettlägerige Personen mit Pflegegrad 4 oder 5 ist die Impfung in der eigenen Häuslichkeit geplant. Mitgeimpft werden können dann bis zu zwei Kontaktpersonen. Wenn das nicht über die behandelnde
Arztpraxis möglich ist, gibt es über das Team des Impfzentrums Unterstützung, einen Impfarzt/eine Impfärztin zu finden. Dazu ist ein separates Formular auf der Internetseite des Kreises verfügbar:
https://kreis-borken.de/impfung_pflegegrad.
Ebenfalls in diesem Paragraphen der CoronaImpfverordnung genannt sind Kontaktpersonen von Schwangeren – diese erhalten jedoch ein Impfangebot über die gynäkologische Praxis.